Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienhäuser „MoMare“ am Hainer See​​​​​​​

Zu den Ferienhäusern „MoMare“ am Hainer See, Hainweg 4 / Hausnummer 43 + 44 in 04575 Neukieritzsch, gehören die Ferienwohnungen „Glückskind“, „Kleine Seensucht“ und „SeeSchlösschen“. Eigentümerin der Ferienwohnungen ist Frau Cordula Weimann, die die Ferienwohnungen nach den Bestimmungen des BGB und nachfolgenden AGB zu Erholungszwecken vermietet.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zur Miete überlassenen Ferienwohnung Hainweg 4/43-44 in 04575 Neukieritzsch zu Wohnzwecken sowie mögliche weitere Leistungen (z. B. Endreinigung) durch die Vermieterin Cordula Weimann.

Die überlassenen Ferienwohnungen dürfen nicht zur Unter- oder Weitervermietung genutzt werden. Ferner ist die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vermieterin in Textform möglich.

§ 1 Vertragsparteien
Vertragspartner des Beherbergungsvertrages sind:

Frau Cordula Weimann, Henricistr. 7, 04177 Leipzig als Vermieterin

und

der als Buchender mit Name und Anschrift angegebene Gast bzw. die als buchende Personen mit Namen und Anschrift angegebenen Gäste als der / die Mieter – sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Jeder buchende Gast muss volljährig sein.
  • Bei der Buchung ist die Zahl der anreisenden Gäste incl. der mitreisenden Kinder anzugeben.
  • Bucht eine Person die Ferienwohnung für sich und weitere Gäste, wird sie als alleiniger Vertragspartner (Mieter) geführt und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten und für Vertragsverletzungen allein.
  • Buchen mehrere Personen gemeinsam eine Ferienwohnung, wird jeder Buchender auch Vertragspartner und haftet für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten und für Vertragsverletzungen gesamtschuldnerisch.
  • Nimmt ein Dritter die Buchung für den Mieter vor, haftet er der Vermieterin gegenüber als Besteller zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen des Vertrages. Unabhängig davon muss jeder Besteller alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterleiten.

§ 2 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Mietvertrages ist die Beherbergung der Mieter in der voll möblierten gebuchten Ferienwohnung mit eingeschlossener Nutzung der Ausstattung.

Die vertragsgemäße Ausstattung ergibt sich aus der jeweiligen Objektbeschreibung inklusive der Inventarliste der gebuchten Ferienwohnung. Diese liegt in der jeweiligen Ferienwohnung aus.

Die jeweiligen Inventarlisten sind Vertragsbestandteil.

Ein Austausch von abgebildeten Ausstattungsgegenständen oder ein Abweichen von den abgebildeten Mustern bleibt bei gleichwertigen Ausstattungsgegenständen vorbehalten.

Nicht zur Ausstattung gehören Lebensmittel, Strandhandtücher, Stranddecken.
Sofern Zusatzangebote angeboten werden, wird dazu eine gesonderte Vereinbarung abgeschlossen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Beherbergung kommt mit Zugang der schriftlichen / elektronischen Buchungsbestätigung an die buchenden Gäste zu darin veröffentlichten Preisen zustande. Die Buchenden haben die Angaben in der Buchungsbestätigung zu kontrollieren und dem Vermieter etwaige Abweichungen von den Buchungsdaten unverzüglich mitzuteilen, um der Vermieterin Gelegenheit zu geben, etwaige Abweichungen oder Fehler festzustellen.
Ein Vertrag über Zusatzleistungen kommt bei deren schriftlicher / elektronischer Buchung mit Zugang der schriftlichen / elektronischen Buchungsbestätigung an die buchenden Gäste zustande.

§ 4 Rechte und Pflichten der Vertragspartner
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der gegenseitigen vertraglichen Verpflichtungen für die gesamte Vertragsdauer.

Die Vermieterin ist verpflichtet, das Ferienhaus entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen komplett möbliert einschließlich Hausrat für den vertragsgemäßen Gebrauch bereitzustellen und die Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen.

Die Haftung der Vermieterin bei Vertragsverletzungen beschränkt sich, unabhängig von der gesetzlichen Haftung bei Einbringung von Sachen, im Falle von Nichtkörperschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Der § 536 und § 536a BGB finden keine Anwendung. Die Vermieterin haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung oder Gegenständen des Mieters und dessen Begleiter. Dies gilt auch für Fahrräder und Pkws.

Die Vermieterin bietet die kostenlose Internetnutzung (WLAN) an, haftet jedoch nicht für dessen uneingeschränkte Verfügbarkeit. Der Mieter verpflichtet sich, keine unerlaubten und/oder strafbaren Handlungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets zu begehen. Er hat auch die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, dass keine der übrigen (auch minderjährigen) Gäste derartige Handlungen begehen. Für Ansprüche, die gegen die Vermieterin wegen unerlaubter und/oder strafbarer Handlungen einschließlich Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses geltend gemacht werden, haftet der Mieter allein und vollumfänglich. Die Vermieterin hat dem Mieter hierfür nachzuweisen, dass die beanstandete Handlung zweifelsfrei der Nutzung des betreffenden Anschlusses innerhalb der Mietdauer zuzuordnen ist.

Hausregeln

Folgende Hausregeln gelten als vereinbart und sind vom Mieter unbedingt einzuhalten:

  • Haustiere, insbesondere Hunde, sind in allen Ferienwohnungen nicht gestattet.
  • In den Ferienwohnungen besteht generelles Rauchverbot.
  • Partys und Veranstaltungen sind untersagt.
  • Wenn draußen telefoniert werden muss, dann bitte nur im Flüsterton und ohne Lautsprecher.
  • Elektronische Musik bitte nur im Haus oder sehr leise – außer es ist draußen tagsüber durch Strandbesucher eh laut.

Belegung: Die Ferienwohnung darf nur mit der maximal angegebenen Personenzahl belegt werden. Die maximale Personenzahl bezieht sich auf Erwachsene und Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr. In Ausnahmefällen ist eine abweichende individuelle Vereinbarung möglich. Bei unerlaubter Überbelegung behält sich die Vermieterin vor, für die gesamte Mietdauer ein der Vertragsverletzung angemessenes zusätzliches Entgelt zu verlangen oder nach vorheriger Abmahnung den Mietvertrag zu kündigen. Es ist nicht gestattet, auf dem Parkplatz einen Camper abzustellen, in dem weitere Personen nächtigen. Der Parkplatz ist ausschließlich für die Nutzung mit einem Pkw vorgesehen. Dieser Pkw hat so geparkt zu werden, dass zwei Pkw nebeneinander stehen können.

Der Mieter hat das Ferienhaus und die Ausstattungsgegenstände während der gesamten Mietzeit pfleglich zu behandeln.
Fahrräder sind im und am Pkw oder an den dafür vorgesehenen Fahrradbügeln anzuschließen. Eine Mitnahme in die Wohnung oder parken auf der Loggia der kleinen Seensucht ist nicht gestattet.

Der Mieter ist verpflichtet, unverzüglich Abweichungen von der Inventarliste sowie alle während seines Aufenthalts entstandenen Schäden und festgestellte Mängel der Vermieterin oder dem Beauftragten vor Ort anzuzeigen.
Der Mieter haftet für Beschädigungen an und in der Ferienwohnung sowie für während der Mietzeit abhanden gekommene, fehlende oder beschädigte Gegenstände.
Es wird dem Mieter empfohlen, sich für Schadensfälle entsprechend zu versichern.
Der Vermieter ist berechtigt, die Kosten der Schadensbeseitigung und die Kosten für Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
Es ist nicht gestattet, Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Stühle, Tische, Geschirr, Besteck etc.) von einer Ferienwohnung zu einer anderen mitzunehmen oder auszutauschen.

Besuchs- und Gästeregelungen: Aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit gelten folgende Regelungen. Die Häuser dürfen nur von den angemeldeten Personen bewohnt werden.
Besucher sind mind. 1 Tag vorher und grundsätzlich beim Serviceteam anzumelden.
Ein Besuch von 2 Personen innerhalb von 4 Urlaubstagen, die für 3–4 Stunden Gast im Haus oder auf dem Grundstück sind, ist kostenlos.

Sofern eine Gruppe alle 3 Häuser gebucht hat, gilt auch hier die Besuchsregelung von einem Besuch innerhalb von 4 Tagen (also keine 6 Personen an 1 Tag, weil für jede Ferienwohnung 2 eingeladen werden).
Weitere Besuche sind kostenpflichtig:
Pro Besuchsperson 40 € pro Tag. Die Besuche sind dem Serviceteam  mind. 1 Tag vorher anzumelden.
Das Hundeverbot gilt auch für Gäste.
Bei Verstoß ist der Vermieter berechtigt, den bestehenden Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund sofort zu kündigen und jeder nicht angemeldeten Person 60 € in Rechnung zu stellen.

Sauna: Die Sauna steht den Gästen an 3 Tagen der Woche (Di., Do. und Samstag) von 14 Uhr bis 21 Uhr Verfügung. Bei hohem Interesse wird eine Liste an der Sauna ausgehangen, in die sich jeder Benutzer einzutragen hat. Die max. Aufenthaltszeit in der Sauna beträgt 4 Std. Der vereinbarte Vertragspreis umfasst auch die Endreinigung bei gewöhnlicher Verschmutzung.
Die an der Sauna ausgehangenen Nutzungsbedingungen sind Bestandteil dieser AGB.

Bei Auszug ist das Ferienhaus vom Mieter besenrein zu übergeben, die Küche zu reinigen, verschmutztes Geschirr abzuwaschen und die Betten sind abzuziehen. Angefallener Abfall ist in die dafür bereitgestellten Tonnen zu entsorgen. Diese Arbeiten sind nicht von der im Preis inkludierten Endreinigung erfasst und werden bei Nichterledigung nach Mietende in Rechnung gestellt.

§ 5 Schadensersatz bei Nichtinanspruchnahme der Ferienwohnung (Stornobedingungen)
Es besteht, abgesehen von einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 542 Abs. 2 BGB, kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht.
Dem Mieter wird ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt.
Bei Rücktritt oder Nichtinanspruchnahme der vertraglich bereitgestellten Unterkunft aus Gründen, die in der Sphäre des Mieters liegen, ist der Vermieter berechtigt, den Vertragspreis zu verlangen. Hiervon hat er individuell ersparte Aufwendungen und Ersparnisse durch anderweitige Vermietung abzuziehen.
Der Vermieter kann stattdessen auch folgende pauschale Entschädigungen des Vertragspreises geltend machen:

  • bis zum 60. Tag vor Anreise: 20 %
  • bis zum 30. Tag vor Anreise: 50 %
  • bis zum 15. Tag vor Anreise: 70 %
  • bis zum 2. Tag vor Anreise: 90 %

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

Es wird dem Mieter empfohlen, sich entsprechend zu versichern (Reiserücktrittsversicherung).

§ 6 Preise, Anzahlung, Kaution und Fälligkeit
Im Preis inbegriffen sind neben der Unterbringungsleistung und der Nutzung der Ausstattung auch die Kosten für Strom, Wasser und WLAN. Von September bis Mai auch die Nutzung der Sauna.

Der Mieter ist verpflichtet, innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Vertragspreises zu leisten. Hierfür erhält der Mieter mit Vertragsabschluss eine Rechnung.
Die Restzahlung von 80 % des Vertragspreises muss dem Vermieter spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn bei der Vermieterin gutgeschrieben sein.
Sollte die Buchung innerhalb von 2 Wochen vor Anreise getätigt werden, ist der gesamte Vertragspreis sofort fällig. Hierfür erhält der Mieter mit Vertragsabschluss eine Rechnung.
Alle Zahlungen auf das Konto des Vermieters müssen diesem am Fälligkeitstag kostenfrei zur Verfügung stehen, etwa anfallende Bearbeitungsgebühren gehen zulasten des Mieters.

§ 7 Anreise und Abreise
Die gemietete Ferienwohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort bzw. über einen Schlüsseltresor.
Am Abreisetag bitten wir Sie die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu ordnungsgemäß zu verlassen.
Wir weisen darauf hin, dass wir uns bei einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Übergabe die Berechnung der anteiligen Tagesmiete wie folgt vorbehalten:
50 % bei Übergabe bis 18 Uhr
100 % bei Übergabe nach 18 Uhr sowie für jeden weiteren Tag.

§ 8 bauliche Besonderheiten mit Verletzungsgefahr

  • Die Ferienwohnung „Kleine Seensucht“ hat auf der Loggia kein 90 cm hohes Geländer, um den Blick auf den See nicht zu beeinträchtigen. Daher ist diese Ferienwohnung für Kleinkinder (Krabbelalter bis zum 6. Lebensjahr) nicht geeignet, da die Kinder auf das 40–50 cm höher gelegene begrünte Dach krabbeln können und dann nach 3–4 m abstürzen könnten.
  • Die Treppe der Ferienwohnung „Glückskind“ ist zwar durch ein Geländer und durch Setzstufen gesichert, aber es gibt kein Treppenschutzgitter für Kleinkinder.
  • Saunadach: Bitte beachten Sie die Absperrung der Sauna durch die Holzpfosten. Diese dürfen nicht überquert werden – der angrenzende Sand-Grasbereich (das Dach der Sauna) ist nicht zu betreten – es besteht Absturzgefahr. Insbesondere Eltern mit kleinen Kindern haben darauf zu achten, dass das Kind diesen Bereich nicht betritt.

Ich übernehme KEINE HAFTUNG bei Verletzungen.

§ 9 Lärmbelästigung durch externe Baumaßnahmen
Erholung und Ruhe wird hier im Ferienhain großgeschrieben. Der Ferienhain ist ein weitläufiges Baugebiet mit 93 Ferienhäusern, von denen etwa 90 % fertiggestellt sind. Daher kann es noch zu Baustellenverkehr und Baugeräuschen kommen.

§ 10 Nebenabreden
Nebenabreden und Änderungen zum geschlossenen Vertrag müssen schriftlich oder in elektronischer Form geschlossen werden.

§ 11 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Beherbergungsort.

§ 12 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

Stand 10.11.2021